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Allgemeine Informationen

Personeneinreisebestimmungen

EU-Bürger können sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass in Österreich aufhalten oder es besuchen.  Alle Nicht-EU-Bürger sollten sich in ihrem Heimatland über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einem österreichischen Konsulat oder einer österreichischen Botschaft informieren.

ACHTUNG: Der Führerschein gilt nicht als Personalausweis!

WICHTIG: Bitte führen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis immer mit sich. Dieser ist notwendig, um Ihre Identität zu beweisen.

tierärztliche vorschriften

Bezüglich Einreisebestimmungen von Heimtieren nach Österreich finden Sie detaillierte Informationen zur Einreise mit Hund unter nachfolgendem Link:

https://www.bavg.gv.at/einfuhr-import/lebende-tiere/reiseverkehr

Währung

Österreich ist Teil der Europäischen Union, daher ist die Währung der Euro. Folgende Euro-Banknoten und Münzen sind in Umlauf:

Banknoten zu 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro
Münzen zu 1 und 2 Euro sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cent

Akzeptiert werden an Österreichs Bankomaten in- und ausländische Maestro-Karten (Bankomat-Karten).

Weitere Bargeldbezugskarten sind in- und ausländische MasterCard-, American Express-, Visa- und Diners-Kreditkarten sowie die zu diesen Zahlungssystemen gehörenden Cirrus- und Visa-Plus-Bargeldbezugskarten.

Straßenverkehr

Wenn Sie in Österreich mit dem Auto unterwegs sind, sollten Sie alle Dokumente mit sich führen, einschließlich Ihres vollständigen, gültigen Führerscheins, Versicherungsnachweises/Grüne Karte, Identitätsnachweis (Reisepass) und Eigentumsnachweis (V5C-Bescheinigung).

Auf Österreichs Autobahnen gilt die Vignettenpflicht. Eine 10-Tages Vignette für einen PKW erhält man für 9,90 Euro. Die Vignette muss gut sichtbar innen auf die Windschutzscheibe geklebt werden.

In Österreich gehört bei der Autoausrüstung neben Verbandspaket und Warndreieck auch die Warnweste für den Lenker zum verpflichtenden Standard.

Vergessen Sie nicht: In Österreich fährt man auf der rechten Fahrbahnseite.

In Österreich gilt bei Stau auf der Autobahn die Verpflichtung zur Bildung einer Rettungsgasse (es ist nicht der Pannenstreifen selbst frei zu halten, sondern nach Möglichkeit eine Spur in der Mitte der Autobahn, um Einsatzfahrzeuge durch zu lassen.

Notfall

Feuerwehr:           122
Polizei:                  133
Rettung:                144